Ob Liebhaberei, umsatzsteuerliche Organschaft oder Körperschaften des öffentlichen Rechts: Grundsatz- und Rechtsanwendungsfragen rund um das Spannungsverhältnis zwischen traditioneller und unionsrechtlicher Auslegung des Unternehmerbegriffs beantwortet Der Unternehmerbegriff des UStG.
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Ob Liebhaberei, umsatzsteuerliche Organschaft oder Körperschaften des öffentlichen Rechts: Grundsatz- und Rechtsanwendungsfragen rund um das Spannungsverhältnis zwischen traditioneller und unionsrechtlicher Auslegung des Unternehmerbegriffs beantwortet Der Unternehmerbegriff des UStG.
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