Vor Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes war die Strafbarkeit des Sportdopings nur fragmentarisch geregelt. Auch das Anti-Doping-Gesetz wird dem Erfordernis einer effektiven Dopingbekampfung nur bedingt gerecht. Unter Berucksichtigung erster praktischer Erfahrungen bestehen noch einige...
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Vor Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes war die Strafbarkeit des Sportdopings nur fragmentarisch geregelt. Auch das Anti-Doping-Gesetz wird dem Erfordernis einer effektiven Dopingbekampfung nur bedingt gerecht. Unter Berucksichtigung erster praktischer Erfahrungen bestehen noch einige Auslegungs- und Anwendungsprobleme.
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