Mit dem jeweils zum Jahresbeginn vorgelegten Jahrbuch werden drei Ziele verfolgt:
- zu aktuellen Fragen des Windenergierechts Stellung zu nehmen,
- Beiträge zur Konturierung des Rechtsgebiets zu leisten,
- die im Newsletter WER-aktuell dokumentierten Informationen gebündelt zu präsentieren.
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                                                                Mit dem jeweils zum Jahresbeginn vorgelegten Jahrbuch werden drei Ziele verfolgt:
- zu aktuellen Fragen des Windenergierechts Stellung zu nehmen,
- Beiträge zur Konturierung des Rechtsgebiets zu leisten,
- die im Newsletter WER-aktuell dokumentierten Informationen gebündelt zu präsentieren.
Im Jahrbuch 2017 beschäftigen sich die Fachbeiträge mit der Rechtsnachfolge bei Eigenversorgung im Rahmen von
61f EEG 2017, dem Mieterstrom und der neuen Förderung für dezentrale Versorgungsmodelle, der Neuregelung des
44 Abs. 5 BNatSchG, neuen Erkenntnissen aus einer Flugvermessungsstudie für die Auslegung von
18a LuftVG sowie mit der Beteiligung der Zivilgesellschaft am Ausbau der Windenergie.
DER HERAUSGEBER:
UNIV.-PROF. DR. EDMUND BRANDT ist Inhaber des Lehrstuhls Staats- und Verwaltungsrecht sowie Verwaltungswissenschaften an der Technischen Universität Braunschweig und Leiter der Koordinierungsstelle Windenergierecht (k:wer).
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