Die Autorin beleuchtet die (inter-)administrativen Regelungsstrukturen der Bereitstellung konditionierter IWF-/ESM-Finanzhilfen, vornehmlich am Beispiel der Krisenintervention in Griechenland. Im Fokus steht das verwaltungsmäßige Verfahren der Ausgestaltung der Sanierungskonzepte...
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Die Autorin beleuchtet die (inter-)administrativen Regelungsstrukturen der Bereitstellung konditionierter IWF-/ESM-Finanzhilfen, vornehmlich am Beispiel der Krisenintervention in Griechenland. Im Fokus steht das verwaltungsmäßige Verfahren der Ausgestaltung der Sanierungskonzepte (Konditionalisierung) durch die materiell verselbständigt, im übergreifenden Verbund mit den Programmländern agierenden IWF-/ESM-Verwaltungsebenen. Infolge lediglich geringer primärrechtlicher Programmierung werden Ausgestaltung und Überwachung der Anpassungsprogramme entscheidend von Handlungsmaßstäben bestimmt, die aus der Verwaltungspraxis abgeleitet werden. Die Entwicklung von allgemeinen, gleichförmig und systematisch angewandten Grundprinzipien der Sanierungsverwaltung, also eines Rechts der administrativen Konditionalisierung der Vergabe von IWF-/ESM-Stabilisierungshilfen kann eine Steuerungs- und Kontrolldefizite kompensierende Verwaltungslegitimation befördern, ohne die Grenzen einer Verrechtlichung infolge der außen- und wirtschaftspolitischen Dimensionen des Sanierungsprozesses zu negieren.
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