Wenn es in Bayern um die Beurteilung von Einzelbauvorhaben oder die Aufstellung und Anwendung von Bebauungsplänen geht, werden die gesetzlichen Bestimmungen Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO) und Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Regel gemeinsam benötigt.
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Wenn es in Bayern um die Beurteilung von Einzelbauvorhaben oder die Aufstellung und Anwendung von Bebauungsplänen geht, werden die gesetzlichen Bestimmungen Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO) und Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Regel gemeinsam benötigt.
Die Gesetze haben den Rechtsstand August 2017, damit sind im BauGB alle vier Änderungen aus 2017 berücksichtigt, ferner die BayBO-Novelle 2017; die BauNVO ist selbstverständlich ebenfalls auf aktuellem Stand.
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