Personalvertretungsrecht in der Praxis§Beteiligung ist ein Mittel, das innere Gefüge zu stärken und das 'Betriebsklima' durch aktive Einbindung der Bediensteten zu verbessern. BPersVG und SBG weisen Verfahrenswege, die der Konfliktbereinigung dienen. Konflikte werden hierbei nicht geschürt,...
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Personalvertretungsrecht in der Praxis§Beteiligung ist ein Mittel, das innere Gefüge zu stärken und das 'Betriebsklima' durch aktive Einbindung der Bediensteten zu verbessern. BPersVG und SBG weisen Verfahrenswege, die der Konfliktbereinigung dienen. Konflikte werden hierbei nicht geschürt, sondern gelöst.
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