§Der Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermords vom 9.12.1948, in Kraft getreten am 12.1.1951, kommt sowohl im Völkerrecht als auch in der internationalen Politik eine ganz besondere Stellung zu. Seither gilt der Völkermord als 'crime of crimes'.§Die mittlerweile von mehr als 140...
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§Der Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermords vom 9.12.1948, in Kraft getreten am 12.1.1951, kommt sowohl im Völkerrecht als auch in der internationalen Politik eine ganz besondere Stellung zu. Seither gilt der Völkermord als 'crime of crimes'.§Die mittlerweile von mehr als 140 Staaten ratifizierte Konvention ist einer der tragenden Pfeiler des internationalen Strafrechts, und der Völkermord einer der zentralen Straftatbestände der UN ad hoc Tribunale und des ständigen Internationalen Strafgerichtshofes in den Haag (Art. 6 ICC Statut). Erstmals in der Gerichtspraxis angewandt wurde die Konvention im Zusammenhang mit dem Völkermord in Ruanda.§In diesem Werk wird die Konvention Artikel für Artikel systematisch kommentiert. Dargestellt wird auch die bisherige Praxis bei der Aufarbeitung des Völkermords.§Vorteile auf einen Blick§- systematischer Artikel-für-Artikel Kommentar§- in Englisch als der lingua franca des internationalen Rechts§Zielgruppe§Für Rechtswissenschaftler und spezialisierte Praktiker auf dem Gebiet des Völkerstrafrechts
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