Die Arbeit untersucht die Vorgaben des Art. 57 WSA und des monarchischen Prinzips für die Ausgestaltung der in der nach-napoleonischen Ära wieder einzuführenden Verfassungen hier am Beispiel der thüringischen Staaten - und inwiefern diese Vorgaben in der Verfassungsrealität Beachtung fanden.
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Die Arbeit untersucht die Vorgaben des Art. 57 WSA und des monarchischen Prinzips für die Ausgestaltung der in der nach-napoleonischen Ära wieder einzuführenden Verfassungen hier am Beispiel der thüringischen Staaten - und inwiefern diese Vorgaben in der Verfassungsrealität Beachtung fanden.
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