Die Business Judgment Rule (Par. 93 Abs. 1 S. 2 AktG) soll dem Vorstand der AG einen Haftungsfreiraum bei unternehmerischen Entscheidungen bieten, weist aber nach wie vor in ihrem Anwendungsbereich erhebliche Unschärfen auf. Auch ihre haftungsrechtlichen Auswirkungen werden unterschiedlich...
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Die Business Judgment Rule (Par. 93 Abs. 1 S. 2 AktG) soll dem Vorstand der AG einen Haftungsfreiraum bei unternehmerischen Entscheidungen bieten, weist aber nach wie vor in ihrem Anwendungsbereich erhebliche Unschärfen auf. Auch ihre haftungsrechtlichen Auswirkungen werden unterschiedlich bewertet. Nachdem er herausarbeitet, dass die Regelung durchaus ein haftungsrechtliches Privileg für den Vorstand bietet, präzisiert Bernd Pfertner ihren Anwendungsbereich und mustert die aktienrechtliche Pflichtenlage des Vorstands auf unternehmerische Entscheidungen hin. Die Arbeit soll einen Beitrag zu Anwendungsbereich, Funktion und Stellenwert der Business Judgment Rule im Kontext der Organhaftung leisten und zudem als praktisch nützlicher Wegweiser zur Identifikation unternehmerischer Entscheidungen in der Vorstandstätigkeit dienen.
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