Textprobe:2. Theoretische Rahmung (Friedrich, M.)Für ein grundlegendes Verständnis dieser Untersuchung ergibt sich die Notwendigkeit, Zusammenhänge von Förderung und partnerschaftlicher Zusammenarbeit funktional zu begrenzen. Demzufolge werden dem Inhalt immanente, theoretische Verbindungen diskutiert und Bezüge zur Untersuchung hergestellt. Deskriptiv werden Argumentationsmuster erfasst und Dimensionen partnerschaftlicher Zusammenarbeit erörtert. Damit eröffnen sich Möglichkeiten einer weiterführenden Forschung, um perspektivisch auch quantitative Instrumente zu entwickeln, die Indikatoren zur Messung von partnerschaftlicher Zusammenarbeit zur Verfügung stellen können. Wesentlich erscheint hier, den Blick nicht zu eng auf einzelne Aspekte wie Subsidiarität, Qualität oder Rechtsnormen zu verkürzen. Sondern vielmehr die Organisationen selbst zu untersuchen, und zwar dahingehend, wie sie mit Macht und Ohnmacht interagieren, inwieweit sich Konstrukte und Beziehungen in der partnerschaftlichen Zusammenarbeit äußern und wie sich implizite Erkenntnisse der Agency Theorie und des Neoinstitutionalismus auf freigemeinnützige Organisationen auswirken. Dabei wird es nicht um innerorganisatorische Beziehungen gehen, sondern der Fokus wird auf institutionellen Interaktionsmustern zwischen öffentlichen Trägern der Jugendhilfe und freien Wohlfahrtsorganisationen liegen. Das neue Steuerungsmodell der Verwaltung hingegen bietet einen Rahmen zur Untersuchung auf Schlüssigkeit und Konsistenz hinsichtlich seiner Versprechungen einer effizienten und effektiven neuen Verwaltungssteuerung im Sinne eines New-Public-Managements. Für partnerschaftliche Zusammenarbeit und damit verknüpfte Implikationen ist die Betrachtung des neuen Steuerungsmodells wesentlicher Bestandteil der Untersuchung.2.1Partnerschaftliche Zusammenarbeit (Widulinski, R.)Solidarische Zusammenarbeit zwischen freien und öffentlichen Trägern ist keine Eigenheit, sondern ein Grundmerkmal deutscher Sozialstaatlichkeit. Historisch wurde Soziale Arbeit durch freie Zusammenschlüsse von Mitgliedern der Gesellschaft erbracht. Diesen gesellschaftlichen Organisationen, die heute umgangssprachlich als freie Träger bezeichnet werden, kann ein flächendeckendes und umfassendes Angebot sozialer Dienstleistungen nicht abverlangt werden. Hier übernimmt der Staat die Verantwortung über die örtlichen Träger der Jugendhilfe.Um partnerschaftliche Zusammenarbeit in diesem Kontext definieren zu können, kommen verschiedene Dimensionen in Betracht. Interessant für die vorliegende Arbeit sind insbesondere die Betrachtung der Dimension des normativen Rechts als Rahmenbedingung und andererseits die einer Beziehungsdimension. Im Folgenden werden beide Dimensionen diskutiert und Kernelemente partnerschaftlicher Zusammenarbeit subsumiert. Die normativ rechtliche Dimension umfasst Regelungen aus dem allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches I und des Sozialverwaltungsrechts des Sozialgesetzbuch X. Im Sozialgesetzbuch VIII wird die Zusammenarbeit ausformuliert und präzisiert. Im allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches I sind grundsätzliche Regelungen zur sozialen Sicherheit in Deutschland sowie gemeinsame Vorschriften für alle Sozialleistungsbereiche definiert. Das bedeutet, dass, ausgehend von allgemeinen Regelungen, Bezug auf die speziellen Bereiche in den Sozialgesetzbüchern genommen wird. In \n 17 SGB I wird auf das Verhältnis zwischen den öffentlichen und freien Trägern eingegangen. Geprägt ist diese Regelung von der Fürsorgepflicht des Staates gegenüber leistungsberechtigten Empfängern. Die Erbringung entsprechender Angebote soll mit der Organisation und Bereitstellung sozialer Dienste und Einrichtungen sichergestellt werden. Vor dem Hintergrund, dass die öffentliche Verwaltung den Auftrag nur unzureichend erfüllen kann und ihn auch nicht erfüllen soll, werden soziale Leistungen durch gemeinnützige oder privat gewerbliche Anbieter erbracht (vgl. Patjens 2017, 39). Das setzt voraus, dass sich freie und öffent
Skryť popis- Nakladateľ: Diplomica
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- Rok vydania: 2024
- Jazyk: Nemčina
- Počet strán: 172
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